Meldebescheinigung; Beantragung
Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung angemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.
Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:
- frühere Namen,
- Ordensname,
- Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- Daten zum gesetzlichen Vertreter,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
- frühere Anschrift(en) im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
- Einzugs- und Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
- Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner,
- Daten zu minderjährigen Kindern,
- Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, und/oder zur eID-Karte, sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Bescheinigungen und Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie in den Bürgerzentren Süd (Ämtergebäude Süd), Mitte (Rathaus) und Nord (Stadeln). Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei direkt auf das zentrale Register zugreifen, können Sie durch persönliche Vorsprache diese Angelegenheiten mit dem für Sie geringsten Aufwand erledigen. Um Ihnen diesen Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie einen Termin online vereinbaren und auf diese Weise Wartezeiten vermeiden. Alternativ können Sie Ihre Meldebescheinigung auch direkt online bestellen - ohne Termin, kontaktfrei und jederzeit bequem von zu Hause aus. Hinweis: Zur Onlinebestellung benötigen Sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Registrierung mittels der eID Funktion Ihres Personalausweises.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Notwendige Unterlagen:
-
Personalausweis oder Reisepass zur Authentifizierung
-
Personalausweis oder Reisepass
- für eine schriftlich übermittelte Meldebescheinigung: 5,00 EUR
- für eine elektronische Meldebescheinigung: keine
Zum Nachweis der Wohnung dient neben der Meldebescheinigung auch die amtliche Meldebestätigung. Diese wird bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie enthält nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- oder Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung. Außerdem ist in der Meldebestätigung vermerkt, ob es sich um Ihre alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sie können eine amtliche Meldebestätigung nicht beantragen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Wenn Sie in der Stadt Fürth mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Die Nutzung dieses Services erfolgt aufgrund gesetzlicher Anforderungen über die Authentifizierung mittels der eID Funktion Ihres Personalausweises.
Die Beantragung und Bereitstellung als PDF ist dabei kostenlos. Für die postalische Zustellung fallen Gebühren in Höhe von 5 Euro an.
Stand: 29.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord
Stadelner Hauptstraße 9690765 Fürth
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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