Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z. B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Es muss eine Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX nachgewiesen werden.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Wenn Sie Mieter von geförderten Mietwohnraum sind oder diesen künftig beziehen möchten, können Sie Ihre Förderung hier direkt online beantragen.
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Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
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Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
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Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
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Kopie des amtlichen Ausweises
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag muss bei der Bewilligungsstelle mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Der Antrag muss bei einem Zweifamilienhaus bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreie Stadt und bei einem Mehrfamilienhaus bei der zuständigen Regierung eingereicht werden (Ausnahme: wenn sich die Mietwohnung in Augsburg, München oder Nürnberg befindet, ist die Stadt Bewilligungsstelle). Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Die Auszahlung ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.
Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. erhoben, der bei Auszahlung einbehalten wird.
Belegungsbindung 5 Jahre
Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Belege spätestens nach 6 Monaten vorgelegt werden.
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286 - Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023)
<p>BayMBl. Nr. 206</p>
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen (BayernPortal)
verwaltungsgerichtliche Klage
- Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung" - Stabau Id
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
- Ratenabruf - RA 5
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Wohnungsbauförderung I
Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)
E-Mail: wbfnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de
Telefon: (0911) 974-3343
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Wohnungsbauförderung II
Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)
E-Mail: wbfnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de
Telefon: (0911) 974-3344
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Wohnungsbauförderung III
Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)
E-Mail: wbfnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de
Telefon: (0911) 974-3345
- Förderung von barrierefreiem Wohnen
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
- Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
- Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen (BayernPortal)
- Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen (BayernPortal)
- Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung (BayernPortal)
- Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemeine Informationen (BayernPortal)
- Holzbauförderprogramm; Beantragung einer Förderung für Holzbaumaßnahmen (BayernPortal)
- Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung
Stand: 29.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 14.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)
Hirschenstraße 290762 Fürth
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