Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.

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Stand: 08.12.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand: 14.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

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