Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung

Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 20.10.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand: 12.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Naturschutz

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1497

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