Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Stand: 05.10.2023 - Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Grünflächenamt

Otto-Seeling-Promenade 37
90762 Fürth

+49 911 974-2872

Weitere Informationen

Seite teilen: