Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.

Stand: 29.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Adoptions- und Pflegekinderdienst

Königsplatz 2
90762 Fürth

+49 911 974-1555

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