Prostitutionsgewerbe; Beantragung der Erlaubnis für den Betrieb

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis.

Stand: 30.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Stand: 08.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1485

Weitere Informationen

Seite teilen: