Prostitutionsgewerbe; Beantragung der Erlaubnis für den Betrieb

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis.

Stand: 29.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Stand: 08.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

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Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

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