Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Stand: 14.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord

Stadelner Hauptstraße 96
90765 Fürth

+49 911 974-2394

Weitere Informationen

Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-2323

Weitere Informationen

Seite teilen: