Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis

Zum Betrieb einer Schießstätte wird eine Erlaubnis benötigt.

Stand: 21.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 11.09.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1470

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