Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.

Stand: 02.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Schulverwaltungsamt

Wasserstraße 4
90762 Fürth

+49 911 974-1665

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