Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben

Die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) berät als Beratungs- und Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises.

Stand: 08.12.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand: 30.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Wohngeldbehörde

Königsplatz 2
90762 Fürth

+49 911 974-1761

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