Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt

Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten.

Stand: 22.12.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Stand: 30.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Hilfe zum Lebensunterhalt

Königsplatz 2
90762 Fürth

+49 911 974-1761

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