Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts umfasst vor allem die Betreuung von Kindern und die Hausarbeit, wenn sonst keiner aus der Haushaltsgemeinschaft mehr diese Aufgaben übernehmen kann.

Stand: 14.12.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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