Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung

Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Stand: 10.04.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Waffen, Fischerei-, Jagdrecht, Versammlungsrecht, Lotterie

(0911) 974-1471

Allgemeine Ordnungsaufgaben


Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-1485

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