Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

Stand: 27.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Stand: 11.01.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

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Stadt Fürth - Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Wasserstraße 4
90762 Fürth

+49 911 974-1901

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