Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

Stand: 15.02.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand: 08.02.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

+49 981 53-0

Webseite

Regierung von Oberfranken

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

+49 921 604-0

Webseite

Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1470

Weitere Informationen

Seite teilen: