Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident verleihen eine Vielzahl an Orden und Ehrenzeichen für herausragende Leistungen und Engagement in den unterschiedlichen Lebensbereichen. Die Ressortminister verleihen in ihren Zuständigkeitsbereichen weitere staatliche Ehrungen. Jedermann kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen.
Dafür reicht grundsätzlich ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben zur verdienten Person:
- Vorname und Familienname, ggf. der abweichende Geburtsname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, chronologische Reihenfolge empfohlen,
- Optional: Referenz-Personen oder Organisationen, die zu den Verdiensten der angeregten Person gegenüber den zuständigen Behörden Stellung nehmen können.
Das Schreiben senden Sie an eine der folgenden bayerischen Behörden:
- Bayerische Staatskanzlei,
- fachlich zuständiges Staatsministerium,
- Regierung eines Regierungsbezirks in Bayern,
- Kreisverwaltungsbehörde.
Tipp: Verwenden Sie für Ihre Ordensanregungen die entsprechenden Formblätter (siehe ‚Formulare‘).
Informationen zu den Bayerischen Orden und Ehrenzeichen finden Sie auf dem Landesportal der Bayerischen Staatsregierung (siehe ‚Weiterführende Links‘). Über die Orden und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland informiert die Webseite des Bundespräsidenten (siehe ‚Weiterführende Links‘).
Im Reiter Rechtsgrundlagen finden Sie eine Linksammlung zu den rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Verleihung der unterschiedlichen staatlichen Auszeichnungen.
Das Verfahren bei allen staatlichen Auszeichnungen ist streng vertraulich.
Die Anregungen für eine Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern werden von verschiedenen Behörden vorab geprüft.
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident stützen ihre Entscheidungen grundsätzlich auf diese Prüfergebnisse sowie auf die Angaben in den Anträgen.
Anregungen für eine Verleihung von Ehrungen, Orden und sonstigen Auszeichnungen: kostenfrei
Eine konkrete Bearbeitungsdauer von der Anregung bis zur abschließenden Beurteilung der Verleihung einer staatlichen Auszeichnung kann nicht genannt werden. Da in den Entscheidungsprozess zahlreiche Stellen für eine breite Informationsbasis mit eingebunden werden, variiert die Zeitspanne von Fall zu Fall.
- Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
- Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"
- Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
- Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden
- Gesetz über die Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt und im Auslandseinsatz
- Statut über die Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
- Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
- Verleihung einer Medaille für besondere Verdienste um den Freistaat Bayern in Europa und der Welt
- Bayerische Orden und Ehrenzeichen
Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst, Bayerischer Verdienstorden, Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten, Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr und Europa-Medaille - Orden und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland
- Kommunale Auszeichnung; Ehrungen durch den Landkreis (BayernPortal)
- Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags
- Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde
- Alters- und Ehejubiläum; Ehrung mit einem Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten (BayernPortal)
Stand: 17.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 380539 München Webseite
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 480539 München Webseite
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 2880538 München Webseite
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ludwigstr. 280539 München Webseite
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstr. 980797 München Webseite
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 281925 München Webseite
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Haidenauplatz 181667 München Webseite
Stadt Fürth - Bürgermeister- und Presseamt
Hallstraße 290762 Fürth
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