Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Beantragung einer Genehmigung

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet benötigen Sie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundstück grundsätzlich eine Genehmigung.

Stand: 16.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung (Abteilung im Stadtplanungsamt)

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

+49 911 974-3375

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