Straßennamen und Hausnummern; Vergabe

Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.

Stand: 21.01.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Vermessung und Geoinformation

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

(0911) 974-3350

Weitere Informationen

Seite teilen: