Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Stand: 11.02.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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Stadt Fürth - Großraum- und Schwerverkehr, Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigungen

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-2253

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