Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

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Stand: 03.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 15.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Kommunaler Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst

Flößaustraße 22a
90763 Fürth

+49 911 974-2281

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