Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde
In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.
- Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Halte- und Parkverstöße)
- Geschwindigkeitsüberwachung
- Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen
- Verstöße gegen folgende Verkehrszeichen
- Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
- Zeichen 237 (Radweg),
- Zeichen 239 (Gehweg),
- Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg),
- Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg),
- Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende einer Fußgängerzone),
- Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße),
- Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).
Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Der Kommunale Verkehrsüberwachungsdienst (VÜED) im Straßenverkehrsamt stellt ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem Sie einen Parkverstoß in Form einer Privatanzeige melden können. Bitte beachten Sie aber, dass die Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift zur Bearbeitung der Anzeige zwingend erforderlich ist. Wenn Sie einen Parkvergehen anzeigen, besteht die Möglichkeit, dass Sie als Zeuge vor Gericht geladen werden. Anonyme Anzeigen verfolgt der VUED nicht weiter.- § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Verkehrsordnungswidrigkeit - § 88 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
Stand: 03.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 15.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Kommunaler Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst
Flößaustraße 22a90763 Fürth
Seite teilen: