Taxigenehmigung; Beantragung

Sie benötigen eine Taxigenehmigung, wenn Sie gewerblich Personen mit Taxen befördern möchten.

Stand: 17.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Gewerblicher Güter- und Personenverkehr

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-2234

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