Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung

Betriebe zur Verwendung, Lagerung, Behandlung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, benötigen je nach Tätigkeit ggf. eine Zulassung mit Zuweisung einer individuellen Zulassungsnummer.

Stand: 01.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

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