Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung

Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 12.12.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand: 30.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

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90763 Fürth

+49 911 974-1470

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