Tierschutz; Anordnung

Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen Kreisverwaltungsbehörden Maßnahmen ergreifen und ggf. Anordnungen erlassen.

Stand: 23.02.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1470

Weitere Informationen

Seite teilen: