Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.

Stand: 21.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

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