Tierseuchenprävention und -bekämpfung; Informationen zur Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden

Bei der Prävention bzw. Bekämpfung von Tierseuchen sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) für viele Aufgaben originär zuständig.

Stand: 12.12.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1470

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