Tiertransport; Beantragung der Zulassung von Straßentransportmitteln

Wenn Sie Straßentransportmittel gewerblich für Tiertransporte einsetzen möchten, die länger als 8 Stunden dauern, benötigen Sie eine Zulassung für das Transportmittel vom zuständigen Veterinäramt.

Stand: 02.01.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Veterinärwesen, Amtstierärzte

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1472

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