Ukrainekrise; Selbstmeldung durch Flüchtlinge

Wenn Sie länger in Bayern bleiben möchten, als es Ihr Aufenthaltsstatus zulässt oder Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Hilfe benötigen (u.a. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung), müssen Sie registriert werden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 14.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 04.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-2350

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