Unterhaltsvorschuss; Beantragung

Sie können einen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie alleinerziehend sind und der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt.

Stand: 04.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Stand: 23.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Unterhaltsvorschuss (Fachdienst)

Königsplatz 2
90762 Fürth

+49 911 974-1511

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