Veranstaltungsraum; Anzeige einer vorübergehenden Verwendung

Sie müssen eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern, die nur vorübergehend in einem Raum durchgeführt werden soll, der nicht als Versammlungsraum genehmigt ist, anzeigen.

Stand: 06.02.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Feuerbeschau und vorbeugender Brandschutz (Bereich der Bauaufsicht)

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

+49 911 974-3191

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