Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider; Anzeigen und Mitteilungen

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.

Stand: 10.11.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Immissionsschutz

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1497

Weitere Informationen

Seite teilen: