Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses
Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Für die Anträge zur Sportförderung benötigen Sie ein Passwort, das Sie unter der E-Mailadresse [email protected] vom Amt für Sport und Gesundheitsförderung erhalten.
Stand: 15.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 15.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Wasserstraße 490762 Fürth
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