Versammlung; Anzeige

Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 12.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 27.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1470

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