Veterinärbescheinigung für Tiere; Beantragung

Wenn Sie lebende Tiere im innergemeinschaftlichen Handel in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbringen, benötigen Sie für diese eine Veterinärbescheinigung.

Online-Verfahren

Stand: 18.04.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Veterinärwesen, Amtstierärzte

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1472

Weitere Informationen

Seite teilen: