Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.

Stand: 16.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

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