Vollzeitpflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis

Wer ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche über Tag und Nacht in seinem Haushalt, also in Vollzeitpflege, aufnehmen will, wird als Pflegeperson bezeichnet und benötigt ei­ne sogenannte Pflegeerlaubnis.

Stand: 23.04.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Adoptions- und Pflegekinderdienst

Königsplatz 2
90762 Fürth

+49 911 974-1555

Weitere Informationen

Seite teilen: