Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.
Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie
- wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
- Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
- Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).
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Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass
Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Aus rechtlichen und fachlichen Gründen können und müssen
• die Identifizierung,
• die Abholung der waffenrechtlichen Erlaubnis und
• die Bezahlung
nach wie vor persönlich in der Waffenbehörde erfolgen.
verwaltungsgerichtliche Klage
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Waffen, Fischerei-, Jagdrecht, Versammlungsrecht, Lotterie
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Telefon: (0911) 974-1471
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Stand: 15.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
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