Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person
Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).
Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sports benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK).
Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Aus rechtlichen und fachlichen Gründen können und müssen
• die Identifizierung,
• die Abholung der waffenrechtlichen Erlaubnis und
• die Bezahlung
nach wie vor persönlich in der Waffenbehörde erfolgen.
verwaltungsgerichtliche Klage
-
Waffen, Fischerei-, Jagdrecht, Versammlungsrecht, Lotterie
E-Mail: oanoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de
Telefon: (0911) 974-1471
Stand: 01.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 15.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
Seite teilen: