Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:
- Waffenbesitzkarte,
- Munitionserwerbschein,
- Waffenschein,
- Kleiner Waffenschein,
- Schießerlaubnis,
- Europäischer Feuerwaffenpass,
- Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
- sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).
Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und/oder Erlaubnisurkunden verloren haben.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.
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Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Für die Anzeige selbst entstehen keine Kosten. Allerdings müssen die angezeigten Waffen aus den Erlaubnisdokumenten ausgetragen werden, wofür Kosten in Höhe von 7,50 bis 10,00 EUR je Waffe entstehen.
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Aus rechtlichen und fachlichen Gründen können und müssen
• die Identifizierung,
• die Abholung der waffenrechtlichen Erlaubnis und
• die Bezahlung
nach wie vor persönlich in der Waffenbehörde erfolgen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen (BayernPortal)
verwaltungsgerichtliche Klage
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Waffen, Fischerei-, Jagdrecht, Versammlungsrecht, Lotterie
E-Mail: oanoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de
Telefon: (0911) 974-1471
- Jagdschein und Falknerjagdschein; Beantragung der Erteilung und Verlängerung
- Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
- Waffenbesitzkarte; Beantragung für jagdliche Vereinigung
- Waffenschein; Beantragung
- Waffenbesitzkarte; Beantragung für schießsportlichen Verein
Stand: 01.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 15.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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