Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland

Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

Stand: 05.02.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 15.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Waffen, Fischerei-, Jagdrecht, Versammlungsrecht, Lotterie

(0911) 974-1471

Allgemeine Ordnungsaufgaben


Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

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