Waldbrandüberwachung; Informationen zur Organisation der Luftbeobachtung

Im Rahmen der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung ordnet die zuständige Regierung im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei sehr hoher Waldbrandgefahr (in Ausnahmefällen auch bei hoher) die Luftbeobachtung an.

Stand: 20.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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