Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung

An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.

Stand: 08.04.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand: 06.11.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Wasserrechtsbehörde

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-0

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