Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 29.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 06.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord

Stadelner Hauptstraße 96
90765 Fürth

+49 911 974-2394

Weitere Informationen

Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-2323

Weitere Informationen

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