Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 13.12.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 09.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord

Stadelner Hauptstraße 96
90765 Fürth

+49 911 974-2394

Weitere Informationen

Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-2323

Weitere Informationen

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