Illustrierende Euroscheine

Städtische Beteiligungen

Ziel bei den Unternehmen ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Daseinsfürsorge für alle Fürtherinnen und Fürther.

Die Beteiligung oder Gründung von Unternehmen durch eine Kommune ist durch Artikel 87 der bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen einen öffentlichen Zweck verfolgt.

Dementsprechend bestehen Beteiligungen der Stadt Fürth in den Bereichen öffentlicher Personennahverkehr, Infrastruktur, Wasser und Energie, Bildung, Beschäftigungsqualifizierung und Kulturpflege, Wohnungsbau und – Verwaltung, Technologie, Wirtschaftsförderung und Umwelt, Gesundheit und öffentliches Sparkassenwesen.
Alle Leistungen der städtischen Unternehmen weisen eine hohe und unmittelbare Bedeutung für die Fürther Bevölkerung auf. Erklärtes Ziel bei den Unternehmen ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Daseinsfürsorge für alle Fürtherinnen und Fürther. Deshalb schütten weder das Klinikum noch die WBG ihre Gewinne aus, sondern investieren sie zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und zur Schaffung von dringend benötigtem neuem Wohnraum.

Die insgesamt sehr erfolgreiche Arbeit dieser aus der Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche dokumentiert der Beteiligungsbericht, der auf der rechten Seite zum Download zur Verfügung steht.