Illustrierende Euroscheine

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer beteiligt die lokal tätige Wirtschaft an den Kosten der für einen attraktiven Wirtschaftsstandort notwendigen Infrastruktur.

Die Gewerbesteuer ist in der Regel die wichtigste Einnahmequelle für Kommunen und Gemeinden und stellt den Beitrag dar, den Unternehmen für die Bereitstellung der für den Wirtschaftsstandort notwendigen Infrastruktur erbringen sollen. Der Besteuerung unterliegen alle gewerblichen Betriebe, ausgenommen sind Tätigkeiten der Land- und Forstwirtschaft sowie die sogenannten freien Beruf wie zum Beispiel Ärzte oder Rechtsanwälte.

Festsetzung der Gewerbesteuer und Vorauszahlungen

Das Finanzamt ermittelt den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag auf der Grundlage der Steuererklärung, die jährlich abgegeben werden muss. Die Höhe des zu zahlenden Betrags ergibt sich schließlich aus der Multiplikation des Hebesatzes – in der Kleeblattstadt liegt er derzeit bei 440 Prozent – mit dem Gewerbesteuermessbetrag.

Im Gewerbesteuerbescheid teilt die Kämmerei mit, welche Zahlungen zu rechnen sind. Diese müssen in der Regel vorab, zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres, entrichtet werden.

Anpassung

Ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ist es möglich, einen begründeten Antrag auf Anpassung der Beträge zu stellen. Dazu notwendig sind ein formloses Anschreiben, eine vom Steuerberater erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder andere Nachweise, aus denen der voraussichtliche Gewinn im Veranlagungsjahr abgeleitet werden kann. Alternativ kann aber auch ein neuer Gewerbesteuermessbescheid beantragt werden. Da die Stadt Fürth an die Festlegung des Finanzamtes gebunden ist, entfällt damit ein zusätzlicher Antrag bei der Kämmerei.