Grundsteuer
Die Grundsteuer (Bodenzins) ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken einschließlich eventueller Gebäude.
Die Grundsteuer unterteilt sich in Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer B für alle sonstigen Immobilien.
Grundlage für die Steuerberechnung ab 2025 ist für die Grundsteuer A der Ertragswert des Betriebs und für die Grundsteuer B sind die Flächen der Flurstücke sowie der Gebäude und die Gebäudenutzung entscheidend. Festgelegt wird das durch das Finanzamt. Bei der Erhebung ist die Stadt Fürth an die Feststellung des Finanzamtes gebunden. Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer sind daher an das zuständige Finanzamt zu richten, das den Grundsteuermessbescheid erteilt hat.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer in Fürth betragen für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) derzeit 350 Prozent und für alle sonstigen Immobilien (Grundsteuer B) 660 Prozent.
Die neue Grundsteuer in Fürth ab 1. Januar 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die bisherige Einheitsbewertung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Bundesgesetzgeber im November 2019 ein Gesetz zur Reform der Grundsteuer. Es enthält eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für landesgesetzliche Grundsteuerregelungen. Hiervon hat der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht und das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 erlassen.
Die neuen für die Stadt Fürth geltenden Hebesätze wurden vom Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 24. Oktober 2024 beschlossen. Aufgrund der bisher vom Finanzamt übermittelten Messbeträge ergibt sich für die Stadt Fürth ein Hebesatz der Grundsteuer B in Höhe von 660 Prozent (bisher 555 Prozent). Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 350 Prozent. Die Anpassung der Hebesätze dient dazu, die durch die Reform veränderten Bewertungsgrundlagen auszugleichen und das Steueraufkommen aus der Grundsteuer konstant zu halten. Sie werden so festgelegt, dass das Gesamtaufkommen gleichbleibt. Auch wenn die Stadt Fürth keinen finanziellen Vorteil aus der Reform hat, wird sich für die einzelnen Steuerpflichtigen sehr wohl eine Veränderung bei der Steuerhöhe ergeben. Dies ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und durch die Gesetzgeber auch so beabsichtigt.
Ab dem 1. Januar 2025 berechnet sich die Grundsteuer nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen für die Grundsteuer B bzw. den Grundsteuerwerten für die Grundsteuer A. Die Berechnungsgrundlagen werden durch das Finanzamt ermittelt und sowohl dem Steuerpflichtigen als auch der zuständigen Kommune mitgeteilt.
Die individuelle Grundsteuer berechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Fürth, zukünftig also 660 Prozent für die Grundsteuer B. (Rechenbeispiel: Grundsteuermessbetrag 73 Euro multipliziert mit 6,6 ergibt 481,80 Euro pro Jahr.)
Auch wenn die Grundsteuer durch die Stadt erhoben wird, werden die Daten, die zur Festlegung der zu zahlenden Steuer führen, vom jeweiligen Finanzamt ermittelt. Die Steuerabteilung der Stadt Fürth ist an die Angaben im Messbescheid des Finanzamtes gebunden und darf hiervon nicht abweichen.
Sollten Sie also feststellen, dass die Angaben in Ihrem Grundsteuermessbescheid falsch sind, müssen Sie sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Die Kontaktdaten finden Sie direkt auf Ihrem Messbescheid. Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Themenseite des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Bisher wurden durch das Finanzamt etwa 90 Prozent aller Messbescheide übermittelt. Die jeweiligen Grundsteuerbescheide werden von der Steuerabteilung Anfang Januar 2025 verschickt. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Steuerbescheid haben, steht Ihnen die Steuerabteilung gerne zur Verfügung. Auch hier finden Sie die Kontaktdaten direkt auf Ihrem Steuerbescheid. Bitte beachten Sie, dass wir Anfang Januar rund 48.000 Steuerbescheide verschicken. Sollten Sie also nicht gleich beim ersten Versuch jemanden erreichen, haben Sie bitte ein bisschen Geduld oder schreiben Sie uns eine Mail an steuern @ fuerth .de