Illustrierende Euroscheine

Grundsteuer

Die Grundsteuer (Bodenzins) ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken einschließlich eventueller Gebäude.

Die Grundsteuer unterteilt sich in Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer B für alle sonstigen Immobilien.

Grundlage für die Steuerberechnung ab 2025 ist für die Grundsteuer A der Ertragswert des Betriebs und für die Grundsteuer B sind die Flächen der Flurstücke sowie der Gebäude und die Gebäudenutzung entscheidend.  Festgelegt wird das durch das Finanzamt. Bei der Erhebung ist die Stadt Fürth an die Feststellung des Finanzamtes gebunden. Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer sind daher an das zuständige Finanzamt zu richten, das den Grundsteuermessbescheid erteilt hat.

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer in Fürth betragen für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) derzeit 350 Prozent und für alle sonstigen Immobilien (Grundsteuer B) 660 Prozent.

Die neue Grundsteuer in Fürth ab 1. Januar 2025