Zweitwohnungssteuer
Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet Fürth Inhaberin oder Inhaber einer oder mehrere Zweitwohnungen ist.
Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet Fürth Inhaberin oder Inhaber (Eigentümerin oder Eigentümer, Mieterin oder Mieter, Nutzungsberechtigte oder Nutzungsberechtigter) einer oder mehrerer Zweitwohnungen ist. Es ist dabei unerheblich, ob sich die erste Wohnung (Hauptwohnung) innerhalb oder außerhalb von Fürth befindet.
Falls Sie feststellen, nach Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen unzutreffend gemeldet zu sein, müssen Sie Ihren Meldestatus korrigieren. Die Entscheidung, ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne des Melderechtes ist, trifft die Meldebehörde.
Die Zweitwohnungssteuer beträgt zehn Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.