Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Mit der Teilnahme an Wahlen üben Sie Ihr demokratisches Grundrecht aus. Das ist wichtig in einer Demokratie, um den Willen der Gesellschaft in entscheidenden Positionen abzubilden.
Aktuelles zu Wahlen
Das Wahlamt der Stadt Fürth informiert
Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag den 23. Februar 2025 festgesetzt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Pünktlich zum Stichtag, 12. Januar 2025, wird das Wählerverzeichnis für die Stadt Fürth erstellt. Eingetragen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und
- nicht nach Paragraph 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bis zum 2. Februar 2025 werden auf schriftlichen Antrag eingetragen,
- alle Wahlberechtigten, die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und
- alle deutschen Staatsangehörigen (Auslandsdeutsche), die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, und
- nicht nach Paragraph13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (ist nicht der Wahlbenachrichtigungsbrief) besitzt. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, kann ausschließlich nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
Wer einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl innerhalb des gesamten Wahlkreises
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
- durch Briefwahl (Versendung der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025)
teilnehmen.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei).
Der Wahlkreis 242 Fürth umfasst neben der kreisfreien Stadt Fürth auch die kreisangehörigen Gemeinden der Landkreise Fürth und Neustadt a.d.Aisch Bad Windsheim.
Für die Wählerin und den Wähler bedeutet dies, dass er/sie mit Wahlschein in jedem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises seine Stimme abgeben darf.
Im Anschluss an die Erstellung des Wählerverzeichnisses werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe gedruckt und bis spätestens 1. Februar 2025 an die Wahlberechtigten verteilt. Wahlberechtigte die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir, sich bis 7. Februar 2025 mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.
Das Wahlamt befindet sich im Ämtergebäude Süd, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth, Erster Stock, Zimmer 1.27. Der Zugang ist barrierefrei. Eine Kontaktaufnahme ist auch telefonisch unter der Telefonnummer (0911) 974-0 oder per E-Mail: wahlen möglich. @ fuerth .de
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder sie am Wahltag nicht auffindbar ist, können Sie jederzeit unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Wahllokal wählen.
Die Resultate aus den 98 Urnen- und 50 Briefwahlbezirken der Stadt Fürth können Sie am 23. Februar 2025, ab circa 18.30 Uhr auf unserer Wahlergebnis-Dienst-Seite verfolgen.
Auf den Seiten der Bundeswahlleiterin finden Sie die wesentlichen Rechtsgrundlagen und Informationen rund um die Bundestagswahl 2025.
Dort steht auch das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland als Auslandsdeutscher zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
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Wahlergebnisse und Wahlarchiv
Kommunalwahl Oberbürgermeister 2020 | Ergebnis Oberbürgermeister |
Kommunalwahl Stadtrat 2020 | Ergebnis Stadtrat |
Kommunalwahl Oberbürgermeister 2014 | Ergebnis Oberbürgermeister |
Kommunalwahl Stadtrat 2014 | Ergebnis Stadtrat |
Bundestagswahl 2021 (gesamter Wahlkreis*) | Erst- und Zweitstimmen | |
Bundestagswahl 2021 (nur Stadt Fürth) | Erst- und Zweitstimmen | |
Bundestagswahl 2017 (gesamter Wahlkreis*) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bundestagswahl 2017 (nur Stadt Fürth) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bundestagswahl 2013 (gesamter Wahlkreis*) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bundestagswahl 2013 (nur Stadt Fürth) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bundestagswahl 2009 (gesamter Stimmkreis) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bundestagswahl 2009 (nur Stadt Fürth) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bundestagswahl 2005 | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bundestagswahl 2005 (gesamter Stimmkreis) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bundestagswahl 2002 | Erststimmen | Zweitstimmen |
* Der Wahlkreis bei der Bundestagswahl besteht neben der Stadt Fürth auch aus den Landkreisen Fürth und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim.
Landtagswahl 2023 (gesamter Stimmkreis*) | Erst- und Zweitstimmen | |
Landtagswahl 2023 (nur Stadt Fürth) | Erst- und Zweitstimmen | |
Landtagswahl 2018 (gesamter Stimmkreis*) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Landtagswahl 2018 (nur Stadt Fürth) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Landtagswahl 2013 (gesamter Stimmkreis*) | Erst- und Zweitstimmen | |
Landtagswahl 2013 (nur Stadt Fürth) | Erst- und Zweitstimmen | |
Landtagswahl 2008 | Erststimmen | Zweitstimmen |
Landtagswahl 2003 | Erststimmen | Zweitstimmen |
* Der Stimmkreis bei den Landtags- und Bezirkswahlen besteht neben der Stadt Fürth auch aus den Städten Oberasbach, Stein und Zirndorf.
Bezirkswahl 2023 (gesamter Stimmkreis*) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bezirkswahl 2023 (nur Stadt Fürth) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bezirkswahl 2018 (gesamter Stimmkreis*) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bezirkswahl 2018 (nur Stadt Fürth) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bezirkswahl 2013 (gesamter Stimmkreis*) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bezirkswahl 2013 (nur Stadt Fürth) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bezirkswahl 2008 | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bezirkswahl 2008 (gesamter Stimmkreis) | Erststimmen | Zweitstimmen |
Bezirkswahl 2003 | Erststimmen | Zweitstimmen |
* Der Stimmkreis bei den Landtags- und Bezirkswahlen besteht neben der Stadt Fürth auch aus den Städten Oberasbach, Stein und Zirndorf.