Schallschutzfenster-Förderung
Ziel des Förderprogramms ist die Verringerung der Lärmbelastung für Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen in kartierten Lärmschwerpunkten und damit eine Verbesserung der dortigen Wohnqualität.
Aktueller Hinweis
Aufgrund mangelnder Nachfrage wird das Programm zum Ende des Jahres eingestellt.
Ruhe ist Lebensqualität
Lärm stellt für viele Stadtbewohner ein gravierendes Umweltproblem dar. Als Haupt-Verursacher wird meist der Verkehr genannt. Um Abhilfe zu schaffen und die Gesundheit zu schützen, hat das Europäische Parlament mit der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) einen einheitlich geltenden Rahmen geschaffen, der helfen soll, die schädlichen Emissionen zu verringern oder zu vermeiden. Daraufhin wurde der städtische Lärmaktionsplan entwickelt, der das Stadtgebiet und seine Lärmschwerpunkte kartiert.
Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in betroffenen Gebieten unterstützt die Stadt Fürth beim Einbau von schalldämmenden Fenstern.
Datenschutzhinweis
Wenn Sie diese Karte ansehen, werden Informationen über Ihre Nutzung an den Anbieter ESRI übertragen und unter Umständen gespeichert. Weitere Informationen
Fragen rund um die Förderung
Gefördert werden als passive Schallschutzmaßnahmen der Einbau von schallgedämmten Fenstern und Fenstertüren in Wohn- und Schlafräumen, die zu den Hauptverkehrsstraßen orientiert sind, sowie schallgedämmte Rollladenkästen und elektrisch betriebene, schallgedämmte Lüfter, ebenfalls in den zu den Hauptverkehrsstraßen orientierten Wohn- und Schlafräumen. Der Einbau in untergeordnete Räume und Küchen unter acht Quadratmetern wird nicht gefördert.
Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften, juristische Personen, Gewerbetreibende und Unternehmen. Pro Kalenderjahr können zwei Maßnahmen pro Grundstück und pro Antragsstellerin bzw. Antragssteller gefördert werden.
Die Förderung in Form von Zuschüssen beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten und ist gleichzeitig durch folgende Höchstbeträge begrenzt:
- Fenster/Fenstertüren: 250 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche
- Rollladenkästen: 250 Euro pro Stück
- Schalldämmlüfter: 200 Euro pro Stück
Die Auskunft, ob Ihr Anwesen in einem Lärmschwerpunkt gemäß Lärmaktionsplan der Stadt Fürth Stufe 3 vom 21. April 2021 liegt und damit grundsätzlich förderfähig ist, erhalten Sie ganz einfach bei der Eingabe der Adresse des Gebäudes im Online-Formular.
Den Antrag können Sie online ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen absenden. Bitte vergessen Sie jedoch nicht, den Antrag (ohne die bereits elektronisch übermittelten Unterlagen) trotzdem auszudrucken und unterschrieben an die Stadt Fürth – Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz, 90744 Fürth zu senden.
Bei der Antragstellung müssen folgende Unterlagen hochgeladen bzw. zugeleitet werden:
- Grundrisspläne für jedes Stockwerk (M 1:100): Die Fenster, für die der Zuschuss beantragt wird, sind zu kennzeichnen sowie zu bemaßen (Breite, Höhe) und die jeweilige Nutzung der einzelnen Räume ist anzugeben. Die Position der Rollladenkästen und der elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüfter sind einzuzeichnen.
- Ansichtsplan (M 1:100): Die Fenster, für die der Zuschuss beantragt wird, sind zu kennzeichnen sowie zu bemaßen (Breite, Höhe). Die Position der Rollladenkästen und der elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüfter sind einzuzeichnen.
- Prüfzeugnisse zu allen beantragten Gegenständen
- Kostenvoranschlag: Die Kosten für die einzelnen Fördergegenstände müssen gesondert aufgeführt sein.
- Kopie der Ausweispapiere
- Eigentumsnachweis (ggf. Vollmacht)
Die Förderrichtlinien enthalten weitere wichtige Informationen. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen prüffähigen Anträge inklusive aller erforderlichen Unterlagen durch Förderbescheid. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht. Der Zuschuss selbst wird nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt.